Eigentumsgarantie

Eigentumsgarantie
Ei|gen|tums|ga|ran|tie, die (Rechtsspr.):
(auf dem Grundgesetz basierende) rechtliche Sicherheit für Eigentum.

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Eigentumsgarantie,
 
Eigentum (Staatsrecht).

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Ei|gen|tums|ga|ran|tie, die (Rechtsspr.): auf dem Grundgesetz basierende rechtliche Sicherheit für Eigentum.

Universal-Lexikon. 2012.

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